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Energieausweis für Gebäude
wird ab 01.01.2008 Pflicht

Bedarfsorientierter Ausweis wird Pflicht für kleinere Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden.

BERLIN (dpa). Hausbesitzer müssen nach dem Willen der Bundesregierung von 2008 an einen Paß über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen.

Allerdings soll die Neuregelung der Energie-Einsparverordnung erst 2008 in Kraft treten, ein Jahr später als geplant.

Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, werde der strengere bedarfsorientierte Paß zur Pflicht, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestags-fraktion, Ulrich Kelber, in Berlin.

Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muß einen Bedarfsausweis vorlegen.

Der Ausweis ist für zehn Jahre gültig.

Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen können Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen.

Bis die Neuregelung 2008 in Kraft tritt,
gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen.

Weitere Informationen zum Energieausweis
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier.

Die Laufzeit des Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.

  • der am Bedarf ausgerichtete Energiepaß liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, die Wärmedämmung und soll außerdem Anreize für Sanierungen geben.

  • der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

Um den Energiepaß hatten Wirtschafts-minister Michael Glos (CSU), Umwelt-minister Sigmar Gabriel (SPD)
und Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) monatelang gerungen.

Gabriel hatte den Verbrauchsausweis deutlich kritisiert. Dieser Paß sei unzureichend, weil nicht einfach nur das Nutzerverhalten der Bewohner, sondern auch der Bau an sich und die Heizanlagen begutachtet werden müßten.